Komplette Nachlassabwicklung

Die Nachlassabwicklung kann sowohl als Testamentsvollstreckung im Auftrag des Erblassers/Verstorbenen als auch im Auftrag der Erben selbst erfolgen.

Mit der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser die Möglichkeit, durch Einsetzung eines Testamentsvollstreckers über den Tod hinaus auf die Behandlung des eigenen Nachlasses Einfluss zu nehmen. Die Aufgaben seines Testamentsvollstreckers bestimmt der Erblasser in seinem Testament.

Aber auch die Erben selbst können mich mit der Abwicklung eines Nachlasses beauftragen.
Nicht selten sind die Erben durch berufliche und familiäre Belastungen, räumliche Entfernung oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Abwicklung selbst zu übernehmen.
Sie benötigen dann einen kompetenten Fachmann/Fachfrau, welche(r) ihnen diese Arbeit abnimmt.
Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie.

Bei der Abwicklungsvollstreckung und bei der Abwicklung im Erbenauftrag hat der Beauftragte folgende Aufgaben zu erledigen:

•    Bezahlung der Verbindlichkeiten und der Grabpflege.
•    Auflösung des Haushalts des Erblassers auf und Kündigung des Mietvertrags bei Bedarf.
•    Er veräußert das Inventar oder verteilt es nach Anweisung des Erblassers.
•    Regelung der Verteilung des Nachlasses unter den Erben.
•    Er veräußert Immobilien und Wertgegenstände, falls erforderlich.
•    Er erfüllt Vermächtnisse, falls der Erblasser dieses angeordnet hat.
•    Abgabe der Erbschaftssteuererklärung.

Wenn Sie Erben haben, die berufstätig sind und entfernt von Ihnen wohnen, ist das eine gute Möglichkeit. Die Erben haben die Gewissheit, dass keiner von ihnen übervorteilt wird und eine neutrale zuverlässige Person professionell tätig ist. Es kann keinen Streit zwischen Erben geben, jeder kommt zu seinem Recht.

Die Bezahlung des Testamentsvollstreckers richtet sich nach der Höhe des Nachlasses und kann einer Tabelle entnommen werden. Auch eine individuelle Vereinbarung ist möglich.

Gerne können Sie telefonisch unter 0221 – 257 36 71 einen Termin vereinbaren.