Erbrecht / Pflichtteil

In der vorsorgenden Beratung plane ich mit Ihnen die Strategie Ihrer Vermögensnachfolge. Wichtig ist es, alle Steuerfreibeträge bei der Vermögensnachfolge auszunutzen. Hierfür können Schenkungen zu Lebzeiten im Vorgriff auf den Erbfall richtig sein. Auch Abfindungen für Pflichtteilsrechte sind je nach Interessenlage möglich. Vermutet man eine mögliche Konfliktsituation zwischen den Erben, ist Testamentsvollstreckung der richtige Weg.
Ich berate Sie bezüglich Errichtung des Testamentes einschließlich Vermächtnissen und Stiftungen. Alle Probleme des lebzeitigen oder erbrechtlichen Vermögensüberganges sind Gegenstand meiner Beratung.

Wollen Sie Ihrem Kind oder einem Ihrer Kinder nicht den vollen Nachlassanteil zuwenden, können Sie es durch Testament enterben.
Dem Kind bleibt dann nur der Pflichtteil.
Es gibt legale Mittel und Wege, um auch diesen zu reduzieren.

Ist der Erbfall eingetreten, erkläre ich Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer und vertrete Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
In Erbfällen ist vielfach eine außergerichtliche Einigung die beste Lösung.
Ist diese nicht möglich, vertrete ich Sie in Erbscheinsverfahren und in den gerichtlichen Verfahren bei der Geltendmachung Ihrer Rechte oder Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Gerne können Sie telefonisch unter 0221 – 257 36 71 einen Termin vereinbaren.