Wenn wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt uns das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer.
Das kann uns jederzeit treffen, in jungen Jahren durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, im hohen Alter durch den leider nicht selten eintretenden geistigen Abbau. Wenn wir keine Vorsorge durch entsprechende Vollmachten getroffen haben oder es in der Familie Konflikte gibt, bestellt das Betreuungsgericht einen Fremden, einen Sozialarbeiter oder sonstigen freiberuflichen Betreuer, bei größerem Vermögen einen Rechtsanwalt. Nicht immer ist der Betroffene oder seine Familie zufrieden mit dieser Situation.
In diesem Falle vertrete ich die Interessen meiner Mandanten gegenüber dem Betreuer und bei Gericht.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Betroffenen in diesen Situationen zu helfen. Meine Mandanten profitieren von meiner langjährigen Erfahrung und meinen Kenntnissen als Spezialistin dieses Rechtsgebietes.
Wichtig ist auch auf diesem Rechtsgebiet die Vorsorge.
Die Fremdbetreuung könnten Sie durch entsprechende Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten vermeiden. Was Sie hierbei beachten müssen, erkläre ich Ihnen. Ich kann Ihnen nicht empfehlen, sich auf ein Vollmachtsformular aus dem Internet oder einen käuflichen Vordruck zu verlassen.
Gerne können Sie telefonisch unter 0221 – 257 36 71 einen Termin vereinbaren.