Statistisch gesehen wird heute jede dritte Ehe geschieden.
Scheidung und Unterhalt gehören zu meinen ständigen Arbeitsgebieten.
Ich helfe meinen Mandanten seit vielen Jahren in diesem für sie persönlich wichtigen und existentiellen Lebens- und Rechtsbereich.
Hierzu gehört die vorsorgende Beratung für den Abschluss eines Ehevertrages vor der Ehe und auch zu jeder Zeit während bestehender Ehe. Auch wenn Sie sich trennen wollen, ist fachliche Beratung erforderlich. Nicht jede Trennung und Scheidung muss zu einem teuren Rechtsstreit führen.
Rechtlich ist aber eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.
Wenn Eheleute sich einig sind, reicht die Beauftragung nur eines Anwaltes aus, der den Scheidungsantrag stellt. Diesem ist es gesetzlich verboten, beide Eheleute zu vertreten.
Er vertritt den Ehegatten, der ihn beauftragt. Die Kosten teilen sich die Eheleute untereinander.
Ich berate Sie gerne im Sinne einer einvernehmlichen und fairen Regelung. Ist diese nicht möglich, setze ich die Rechte meiner Mandanten schnell und zielgerichtet durch und führe das Scheidungsverfahren mit allen notwendigen Folgeverfahren.
Gerne können Sie telefonisch unter 0221 – 257 36 71 einen Termin vereinbaren.