Herzlich Willkommen auf meiner Homepage

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Rechtsanwältin Seefelder-Behnke

Ich freue mich, dass Sie mich auf meiner Internet – Seite besuchen. Gerne werde ich für Sie tätig, wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, eine vorsorgende Beratungsleistung wünschen oder gerichtlich oder außergerichtlich vertreten werden möchten.

Seit 1984
im Kölner Zentrum
Gegründet 1977

Die Kanzlei wurde 1977 von mir gegründet und hat seit 1984 ihren Sitz im Kölner Zentrum, Apostelnstr. 9.
Die zivilrechtliche Tätigkeit steht im Mittelpunkt, wobei ich bei Bedarf mit Spezialisten anderer Rechtsgebiete zusammenarbeite. Ständige Fortbildung ist für mich als Fachanwältin selbstverständlich.
Die Mandantenbetreuung erfolgt durch mich persönlich, sowohl außergerichtlich und gerichtlich.

Ich berate, helfe und unterstütze mit Kompetenz und Erfahrung: unabhängig, verschwiegen und loyal. Mein Engagement gilt den Mandanten und der Lösung ihrer Probleme. Gerade in Familien- und Erbrechtsangelegenheiten ist aber oft auch eine vorsorgliche Beratung gefragt, die ich meinen Mandanten umfassend erteile. Durch die langjährige zivilrechtliche Tätigkeit erstreckt sich meine berufliche Kompetenz nicht nur auf das Familien- und Erbrecht, sondern auch auf vermögensrechtliche Angelegenheiten verschiedener Art, z. B. auf das Immobilien- und Mietrecht.

Einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei bildet das Betreuungsrecht. Auf diesem Gebiet verfüge ich durch langjährige berufliche Erfahrung über Spezialkenntnisse. Hier bin ich Expertin. Ich vertrete Sie beim Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht in Köln sowie auch bei den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit. Auch am Sozialgericht Köln bin ich tätig.

Kosten und Service

Anwaltliche Tätigkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.
Daneben besteht auch die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung, die für bestimmte Fälle geeignet ist.

Als Maßstab kann gelten, dass die Honorarvereinbarung die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht unterschreiten darf.
Hier kommt dann die Vereinbarung einer Pauschalsumme oder einer Abrechnung nach Zeitauwand und Stundensatz je nach Sachlage in Frage.
Für eine Erstberatung, deren Dauer ca. eine Stunde betragen kann, berechne ich 190,00 € zuzügl. Mehrwertsteuer.
Gern übernehme ich auch Mandate von rechtsschutzversicherten Mandanten. In solchen Fällen kläre ich den Deckungsschutz mit Ihrer Versicherung und rechne mit dieser ab.

Sofern Sie Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes beziehen, können Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Dieser betrifft die Kosten eines Klageverfahrens für Sie als Kläger oder als Beklagter, und zwar Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Den Antrag stelle ich für Sie.

Bei finanzieller Bedürftigkeit können Sie auch Anspruch auf Beratungshilfe für eine außergerichtliche Beratung und Vertretung haben. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, besorgen Sie sich bitte einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.
Ihr Eigenanteil beträgt dann nur 15,00 €.

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